| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Rechnungsführer, dem 2. Rechnungsführer, dem 1. Schriftführer, dem 2. Schriftführer und einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich undd außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |