Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, zwei Stellvertreter/-innen und zwei Beisitzer/-innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/die Vorsitzende oder einer seiner/ihrer Stellvertreter/-innen.