Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/ der Vereinsvorsitzenden, dem/ der stellvertretenden Vereinsvorsitzenden, dem Finanzvorstand, dem/ der sportlichen Leiter/in, dem/der Jugendwart/in und der Leitung der Geschäftsstelle. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende.