Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n zusammen mit einem stellvertretenden Vorsitzenden. Ist der/die Vorsitzende verhindert, so tritt der/die andere stellvertretende Vorsitzende an seine/ihre Stelle. Die Verhinderung braucht nicht nicht nachgewiesen zu werden.