Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden und - soweit vorhanden - der stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Vorhandensein lediglich eines der vorgenannten vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder ist dieses alleinvertretungsberechtigt.