Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Aufgabenkreins a) Besorgung der laufenden Verwaltung, b) Rechnungs-, Vereins- und Personalwesen, c) Mittelverwendung und -beschaffung von Spenden, öffentlichen Zuwendungen und Drittmitteln, d) Einhaltung der Haushaltspläne (Budgetverantwortung), e) Jahresabschluss, f) Steuererklärungen und Zuwendungsbescheinigungen. Dieser einzutragende Aufgabenkreis wird wie folgt beschränkt:Nicht zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören die Begründung von Schuldverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren, die Begründung von Arbeitsverhältnissen, die Aufnahme von Darlehen, Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich Belastungen.