| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem 1. Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich verteten durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung, die nicht nachzuweisen ist, durch den 1. Schriftführer. |