Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, bis zu drei gleichberechtigten Stellvertretern/-in als 2. Vorsitzende/-r und bis zu zwei Beisitzer/-in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und einen der beiden 2. Vorsitzenden gemeinsam. Bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden oder von einem der 2. Vorsitzenden ist die Vertretung durch den die/den Beisitzer/-in zulässig. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.