Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Landesvorsitzenden, dem Stellvertretenden Landesvorsitzenden. dem Landesschatzmeister und dem Landesschriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Landesvorsitzenden oder den Stellvertretenden Landesvorsitzenden, jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.