Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, dessen Stellvertreter sowie der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäften über einem Wert von 250 Euro wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.