Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam. Ist einer der Vorsitzenden verhindert, so wird dieser durch den Schatzmeister vertreten. Der Fall der Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.