Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzende/n und dem/der Stellvertreter/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n, bei dessen/deren Verhinderung durch den/die Stellvertreter/in. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.