Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und im Fall seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1533,87 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung die Zustimmung hierzu beschlossen hat; bei Rechtsgeschäften über wiederkehrende Leistungen ist der Jahreswert maßgebend.