Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n allein, bei dessen/deren Verhinderung durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.