Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, Rechnungsführer, Schriftführer und bis zu 3 Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam oder einem von ihnen zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.