Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden, der Schatzmeisterin und der Schriftführerin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die 1. Vorsitzende oder die 2. Vorsitzende jeweils allein oder die Schatzmeisterin und die Schriftführerin, jeweils gemeinsam mit einer der Vorsitzenden.