Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, wird der Verein durch das Vorstandsmitglied und einem vertretungsberechtigten Aufsichtsratmitglied vertreten. Das Aufsichtsratmitglied ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.