Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden. Eines Nachweises der Verhinderung bedarf es nicht.
Zu verpflichtenden Rechtsgeschäften mit einem geschäftswert über 2.556,46 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.