Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitz, dem 2. Vorsitz, der Schriftführung, der Kassenführung, dem 1. Beisitz und dem 2. Beisitz. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitz oder im Falle der Verhinderung, die nicht nachzuweisen ist, durch ein anderes Vorstandsmitglied.