| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Presse- und Informationswart und dem Finanzrat.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die/den Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |