Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden; im Fall der Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden. Bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden und des 2. Vorsitzenden wird der Verein durch den Kassenwart vertreten. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.