Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der LMB-Vorsitzenden, dem/der 1. stellvertretenden LMB-Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in (2. stellvertretender LMB-Vorsitzende). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den LMB-Vorsitzenden allein oder durch die/den 1. und 2. stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.