Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch a) den Vorsitzenden gemeinsam mit dem 2. Vorsitzenden oder mit dem Kassenwart, b) den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden oder mit dem Kassenwart.