Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und zwei Stellvertreter/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die/den 1. Vorsitzende/n; im Falle der Verhinderung durch eine/n der Stellvertreter/innen. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.