Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden. Im Falle seiner Verhinderung, die keines Nachweises bedarf, wird er durch einen der beiden Stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.