Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin, dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin, dem 1. Schriftführer und dem 1. Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich verteten durch den Präsidenten/die Präsidentin oder den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.