Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und im Verhinderungsfalle, der nicht nachgewiesen werden muss, durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5.000,- Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.