Der Verein wird geriachtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 1. Rechnungsführer.
Im Verhinderungsfall tritt an die Stelle des 1. Vorsitzenden der 2. Vorsitzende, an die Stelle des 1. Rechnungsführers der 2. Rechnungsführer, der 1. oder 2. Schriftführer. Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen zu werden. Der Vorstand kann über Vereinsvermögen von mehr als 102,26 Euro nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung verfügen.