Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Rechtsgeschäfte über den Betrag von 500,-- EUR sowie der Abschluss von Grundstücks- und Dienstverträgen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.