Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Zahlungsleistungen sind vom Schatzmeister zu unterzeichnen, ebenso Geldentnahmen durch Scheck oder gegen Kassenquittung und andere Dokumente des Zahlungsverkehrs.