Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Meister vom Stuhl), den stellvertretenden Vorsitzenden (Zugeordnete Meister), dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.