Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassierer. Bei Verhinderung eines von ihnen ist der andere zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung zusammen mit dem Schriftführer zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.