Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und einem Vertreter aus dem Kreis der jungen Rheumatiker. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder durch zwei andere Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.