Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n und den/der Kassierer/in. Bei Verhinderung eines von ihnen ist der andere gemeinsam mit dem/der Stellvertreterin, bei dessen/deren Verhinderung gemeinsam mit dem/der Schriftführer/in vertretungsberechtigt. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.