Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem 1. Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitgleid allein vertreten.
Bei langfristigen Verträgen und Ausgaben über 3.000,00 Euro ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.