Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein zur Leistung von über DM 5.000,00 verpflichten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.