Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Geschäftsführer, dem 1. Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Geschäftsführer. Im Verhinderungsfall des Gschäftsführers wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.