Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Rechnungsführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein, bei dessen Verhinderung durch den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Rechnungsführer vertreten. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.