Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Rechnungsführer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden jeweils allein. Sind der 1. und 2. Vorsitzende verhindert, so werden diese durch den Rechnungs- und Schriftführer gemeinsam vertreten. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.