Der Vorstand Im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassenwart und dem 1. Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.