Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretendem Vorsitzendem und dem Schatzmeister, der weiterer Stellvertreter ist. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch einen Stellvertreter gemeinsam mit dem weiteren Stellvertreter oder dem Vorsitzenden.