Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Kassierer. Bei Verhinderung eines von ihnen, ist der andere zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung zusammen mit dem Schriftführer, zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Verhinderung ist nicht nachzuweisen.