Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Stellvertretenden Kassierer, dem Schriftführer, dem Stellvertretenden Schriftführer, dem Vereinsfachberater und maximal 2 Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Kassierer gemeinsam. Bei Verhinderung einer der o.g. Personen ist der andere zusammen mit der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen/deren Verhinderung zusammen mit dem/der Schriftfüherer/-in zu Vertretung des Vereins berechtigt. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.