Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Kassenwart und dem Bildungsleiter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden, den Sekretär, den Kassenwart oder den Bildungsleiter jeweils zu zweit vertreten. Grundstückserwerb kann nur durch vorherige schriftliche Zustimmung das Dachverbandes IGMG - Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. eingetragen beim AG Köln unter VR 17018 erfolgen.