Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (gleichzeitig der geschäftsführende Vorsitzende) und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei (geschäftsführende) Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.