Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, drei Stellvertretern, einem Schriftführer und einem Rechnungsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den Rechnungsführer - jeweils allein - ansonsten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.