Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Rechnungsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, im Fall der Verhinderung durch die Stellvertretenden Vorsitzenden oder den Rechnungsführer und einen Stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schriftführer und einen Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.