Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Rechnungsführer und zwei Beisitzern. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.