Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende Fachbereich Turnen, der stellvertretende Vorsitzende Fachbereich Sport und Jugend und der Rechnungsführer.