| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart. |